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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr.Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/eBekanntgabezeitraumKontakt
1Mettbach, Mike
unbekannt verzogen,
StNr.:170 / 250 / 9000 0000 0000 0004 9

Ablehnung zur Vergabe einer StNr für Umsatzsteuerzwecke vom 04.08.2025

11.08.2025 bis 26.08.202509922 507 - 389
2Nikolay Ivanov Hristov
unbekannt,
StNr.:111 / 201 / 0285 / 008 / 016 / 9

Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022 vom
19.08.2025
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025 vom
19.08.2025

19.08.2025 bis 03.09.202509922 507 - 547